A B N A H M E / E N D P H A S E
Ergänzend zu den Punkten der Ausführungsphase ist gerade die rechtsgeschäftliche Abnahme einer Handwerkerleistung immer ein besonderer Vorgang. Mit der Abnahme durch den Auftraggeber (Bauherr) geht das Gefahrenrisiko aber auch die Beweislast vom Unternehmer auf den Bauherren über.
Gerade wenn Sie Baulaie sind, empfiehlt es sich hier einen erfahrenen Ingenieur an seiner Seite zu haben. Wir wissen, wo wir hingucken müssen, wir wissen, wo wir nachbohren können, und wir wissen, welche Nachweise zur Abnahme auch vorliegen müssen und wo Sie nicht immer blind bezahlen sollten.
Selbst wenn Sie einen Generalunternehmer oder einen Architekten mit eingeschaltet haben, so empfiehlt es sich hier nochmals ein kontrollierendes, unabhängiges Augenpaar einzuschalten.